Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungen von Isabelle von Fallois
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungen von Isabelle von Fallois mit satzungsmäßigem Sitz
in München.
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen finden auf sämtliche Verträge
zwischen Isabelle von Fallois, im Folgenden als „IvF“ bezeichnet, und dem Teilnehmer an Ausbildungen,
Trainings, Schulungen, Lehrgängen, Workshops, Seminaren oder anderen Ausbildungsformen, im
Folgenden als „Ausbildung“ bezeichnet, Anwendung.
1.2. Unter Teilnehmer wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der IvF einen Vertrag
über die Durchführung von Ausbildungen schließt oder die tatsächlich an der Ausbildung teilnimmt,
unabhängig davon, ob der Teilnehmer selbst oder ein Dritter an der Ausbildung teilnimmt, im Folgenden
als „Teilnehmer“ bezeichnet.
Artikel 2 Zustandekommen des Vertrags
2.1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer ein Anmeldeformular von IvF
unterzeichnet, sei es digital oder auf Papier, oder dass IvF eine von dem Teilnehmer per E-Mail versandte
Anmeldung bestätigt.
2.2. Im Falle der etwaigen Ungültigkeit/Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ausbildungen, bleiben die übrigen Bestimmunen unvermindert
wirksam und anwendbar. IvF und der Teilnehmer verständigen sich über den Austausch der etwaigen
ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck und dem Inhalt der
ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
2.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn IvF sie schriftlich
bestätigt hat.
Artikel 3 Rücktritt von der Ausbildung
3.1. Der Teilnehmer hat das Recht, die Teilnahme an einer Ausbildung oder den Auftrag für eine
Ausbildung per Einschreiben oder per E-Mail-Nachricht, die von IvF bestätigt wurde, zu stornieren.
3.2. Bis zu zwei Monate vor Beginn kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten.
3.3. Tritt der Teilnehmer bis zu sechs Wochen vor Beginn zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 50% der
Teilnahmegebühr an. Die anderen 50 % werden erstattet.
3.4. Tritt der Teilnehmer bis zu 14 Kalendertagen vor dem ersten Ausbildungstag zurück, so fallen
Rücktrittskosten i. H. v. 75 % der Teilnahmegebühr an. 25 % der Teilnahmegebühr werden erstattet.
3.5. Wenn der Teilnehmer weniger als 14 Kalendertage vor dem ersten Ausbildungstag zurücktritt, seine
Teilnahme nach dem ersten Ausbildungstag beendet oder aus anderen Gründen nicht an der
Ausbildung teilnimmt, hat der Teilnehmer die vollständigen Teilnahmekosten einschließlich etwaiger
noch offener Raten zu zahlen. Der Teilnehmer kann sich durch eine andere juristische oder natürliche
Person vertreten lassen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen für die betreffende Ausbildung erfüllt.
Damit sind keine Kosten verbunden.
3.6. IvF hat das Recht, unter deutlicher Angabe der Gründe die Ausbildung zu stornieren oder einen
Teilnehmer abzulehnen. Der Teilnehmer hat in dem Fall das Recht auf Erstattung des vollständigen
Betrags, den er IvF gezahlt hat.
Artikel 4 Zahlung
4.1. IvF stellt die Teilnahmekosten mithilfe einer (digitalen) Rechnung in Rechnung. Der Teilnehmer hat
die Teilnahmekosten 30 Tage vor dem ersten Ausbildungstag zu begleichen oder wenn dieses Datum
bereits verstrichen ist, spätestens 7 Tage ab Rechnungsstellung durch IvF. Für Ausbildungen, die sich
über einen langen Zeitraum erstrecken, kann, wenn dies in den Informationen ausdrücklich angegeben wird, eine Ratenzahlung vereinbart werden.
4.2. Die Fahrt-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es
sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von IvF wird
ausdrücklich etwas anderes erwähnt.
4.3. Literatur- und Prüfungskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der
betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von IvF wird ausdrücklich etwas
anderes erwähnt.
4.4. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung an IvF ist der Teilnehmer verpflichtet, die angemessenerweise
angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
Artikel 5 Auflösung und Aussetzung
5.1. Wenn der Teilnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder wenn ernsthafte
Zweifel dahingehend bestehen, dass er in der Lage ist, seine vereinbarten Verpflichtungen gegenüber
IvF zu erfüllen, hat IvF, unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag,
sobald der Teilnehmer in Verzug ist, ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen
beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
5.2. Wenn der Teilnehmer durch Insolvenz, gerichtlichen Zahlungsaufschub, Liquidation,
Unternehmensbeendigung, Firmenübertragung oder dadurch in Verzug gerät, dass er (oder sein
Vermögen) unter Verwaltung, unter Pflegschaft oder unter Vormundschaft gestellt wird, hat IvF,
unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, das Recht, den Vertrag, sobald der Teilnehmer
in Verzug ist, ohne weitere vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten vollständig
oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder
teilweise auszusetzen.
5.3. Wenn IvF den Vertrag entsprechend den Bestimmungen der Artikel 9.6 und 9.7 des vorliegenden
Vertrags vollständig oder teilweise auflöst beziehungsweise vollständig oder teilweise aussetzt, ist IvF,
unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln, nicht zur Leistung von Schadenersatz in
irgendeiner Art oder Form verpflichtet. Der Anspruch von IvF auf Ersatz des Schadens, der infolge des
Verzugs des Teilnehmers entsteht, bleibt davon jedoch unberührt. Jeglicher Schadenersatz ist sofort zum
Datum des betreffenden Ereignisses fällig.
Artikel 6 Höhere Gewalt
6.1. Wenn IvF ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Umstandes verletzt, den sie nicht zu
vertreten hat, hat IvF das Recht, die Erfüllung zeitweilig und/oder dauerhaft auszusetzen. Sodann zahlt
IvF dem Teilnehmer etwaige von ihm bereits beglichene Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge
einer zurechenbaren Pflichtverletzung anteilig zurück.
6.2. Unter einem nicht zu vertretenden Umstand, aber keineswegs darauf beschränkt, wird unter
anderem die „Unterbrechung des normalen Ganges der Dinge, wodurch die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr möglich und/oder zweckmäßig ist“, verstanden. Dazu gehören unter
anderem die Krankheit von Personal und/oder Lehrkräften, das Nichtverfügbarsein des Standortes,
Kriegssituationen, Atom- und Naturkatastrophen, die der Fortführung der Ausbildung im Wege stehen.
Artikel 7 Geistiges Eigentum
7.1. Die Urheberrechte an den von IvF herausgegebenen und bereitgestellten Datenträgern,
Broschüren, Ausbildungs- und Schulungsmaterialien, Handbüchern, Arbeitsblättern, Schablonen,
Ablaufdiagrammen, CDs, DVDs und allen anderen im Rahmen der Ausbildung verwendeten
schriftlichen Materialien, im Folgenden als „Materialien“ bezeichnet, obliegen IvF, es sei denn, auf dem
Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben. Es ist dem Teilnehmer untersagt, ohne
ausdrückliche Zustimmung von IvF Daten aus den Materialien in irgendeiner Form zu veröffentlichen, zu
vervielfältigen oder zu verteilen.
7.2. Auch die Urheberrechte an dem Programmmaterial, Schriften in schriftlicher und in digitaler
elektronischer Form, Angeboten, Briefen, Berichten, Gutachten, Vorschlägen, CDs, DVDs usw., die sich
aus den Arbeiten von IvF ergeben, obliegen ausschließlich IvF. 7.3. Die oben beschriebenen Äußerungsformen sind nicht alles umfassend. Auch bei anderen als den
genannten Äußerungsformen werden die Urheberrechte und die anderen geistigen Eigentumsrechte
nicht übertragen und obliegen IvF.
Artikel 8 Ausführung durch Dritte
IvF behält sich das Recht vor, Arbeiten oder Teile davon von einem oder mehreren Dritten ausführen zu
lassen. IvF haftet jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
Artikel 9 Haftung
9.1. IvF bemüht sich darum, die gegebene Ausbildung nach bestem Wissen und Können durchzuführen.
9.2. IvF haftet gegenüber dem Teilnehmer, der eine juristische Person oder eine in der Ausübung eines
Berufs oder eines Unternehmens handelnde natürliche Person ist, lediglich für Schaden, der unmittelbar
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, je schadenverursachender Umstand jedoch
höchstens bis zur Höhe der Ausbildungskosten. Eine aufeinander folgende Reihe von Umständen wird
dabei als ein Umstand angesehen.
9.3. IvF haftet nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schaden
durch Betriebsstillstand.
9.4. IvF haftet nicht, wenn der Teilnehmer oder ein Dritter die Möglichkeit haben, auf eine
Versicherungsgesellschaft zurückzugreifen.
9.5. Der Auftragsvertrag und die Beziehung mit dem Teilnehmer unterliegen deutschem Recht.
Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich dem deutschen Richter zur
Beurteilung vorgelegt.
9.6. IvF haftet nicht für etwaige materielle und/oder immaterielle, körperliche und/oder psychische
Schäden jedweder Form, die durch die Teilnahme an und/oder die Durchführung von Aufträgen/
Aktivitäten im Rahmen der Ausbildung inner- oder außerhalb der Räumlichkeiten verursacht wurden.
9.7. IvF behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Teilnehmer auszuschließen, wenn er während der
Teilnahme an und/oder der Durchführung von Aufträgen im Rahmen der Ausbildung schlechtes
Benehmen zeigt.
Artikel 10 Vorbehalt
10.1. IvF behält sich das Recht vor, den Inhalt und das Programm der Lehrgänge zu ändern.
10.2. Wenn IvF wegen der Verhinderung eines Lehrgangsleiters oder wegen höherer Gewalt einen
Lehrgang abbrechen oder stornieren muss, organisiert IvF innerhalb einer angemessenen Frist einen
weiteren Lehrgang.
10.3. IvF haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Teilnehmer aus irgendeinem Grund entstehen.
Artikel 11 Sonstige Bestimmungen
11.1. Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden lediglich zur Optimierung der Dienstleistungen von
IvF und für die erforderliche Kommunikation zwischen IvF und dem Teilnehmer verwendet.
11.2. Schulungen finden unter dem Vorbehalt statt, dass sich nach dem Urteil von IvF hinreichend
Teilnehmer angemeldet haben.
11.3. Der Teilnehmer hat den Inhalt des Wortlauts dieses Vertrags vollständig verstanden und erklärt mit
seiner digitalen Unterzeichnung und Bestätigung durch das Lesen dieser Geschäftsbedingungen und
das Ankreuzen des betreffenden Feldes, dass er sich freiwillig an den Vertrag bindet.
11.4. Der Originaltext dieses Vertrags liegt auf Wunsch bei IvF zur Einsichtnahme aus.
11.5. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Streitfälle, die sich aus diesen
Geschäftsbedingungen ergeben, werden, sofern verhaltensrechtlich und gesetzlich möglich,
ausschließlich von dem Gericht München beurteilt und geschlichtet.
